100 %
Zahnersatz & Zahnbehandlung
Erstattung des Rechnungsbetrags abzüglich der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, z. B. für Veneers, Inlays, Onlays, Implantate, Kronen und Brücken.
Bis zum GOZ-Höchstsatz, ohne Leistungsverzeichnis. In den ersten Kalenderjahren gilt eine Summenbegrenzung (siehe Staffel), danach unbegrenzt.