100 %
Zahnersatz
Inlays, Onlays, Veneers, Implantate, Kronen, Brücken und Reparaturen von Zahnersatz – erstattet abzüglich der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, bis zum Höchstsatz der GOZ.
In den ersten Kalenderjahren gilt eine Summenbegrenzung, danach unbegrenzt.