100 %
Zahnersatz, z. B. Veneers
Veneers zählen zum Zahnersatz und werden mit 100 % des Rechnungsbetrags abzüglich der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, bis zum Höchstsatz der GOZ.
In den ersten Kalenderjahren gilt eine Summenbegrenzung, danach unbegrenzt.